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Office-
Schramm & Städtler oHG
Nürnberger Straße 54
95448 Bayreuth
Telefon 0921 75734-
Telefax 0921 75734-
Geschäftsführer: Alfons Schramm, Albin Städtler
Registergericht: Bayreuth HRA 2132
Steuernummer: 208/166/05904
Ust-
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1. Inhalt des Onlineangebotes
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2. Verweise und Links
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3. Urheberrecht
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5. Datenschutz
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig für alle Copyshops der Firmengruppe Schramm & Städtler:
Copyshop an der Uni, Emil-
Copyshop in der Nürnberger Straße 54, 95448 Bayreuth
(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen den Copyshops der Firmengruppe Schramm & Städtler (Copyshop) und Ihren Auftraggeber (Kunden), soweit nicht anderes ausdrücklich
vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2) Diese allgemeine Geschäftsbedingungen sind für die Kunden verbindlich, in
dem Moment, in dem der Auftragnehmer (Copyshop) für die
Kunden tätig wird oder der Kunde per Selbstbedienung die Maschinen bedient.
(3) Für die per Selbstbedienung durchgeführte Auftragsarbeiten übernimmt der
Auftragnehmer (Copyshop) keine Haftung.
(4) Die Selbstbediener (Kunden, die die Maschinen selbst bedienen) haften im
vollen Umfang für die verursachten Schäden, die bei grobfahrlässige Bedienung
der Maschinen oder aus einem anderen Grund entstehen und verursacht werden.
§ 2 Mitwirkungs-
besondere Ausführungsformen zu unterrichten (Anzahl der Aufträge, Form, Größe und
Format, Angaben über Materialien etc.). Der Verwendungszweck des Auftrages
ist anzugeben. Ist der Auftrag für den Druck zur Veröffentlichung oder
Veräußerung oder andere Zwecke bestimmt, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer (Copyshop) zu
informieren und einen Abzug zur Korrektur zu übergeben.
(2) Information und Unterlagen, die zur Erstellung des Auftrages notwendig sind,
hat der Auftraggeber unaufgefordert und bei Auftragsvergabe dem
Auftragnehmer (Copyshop) zur Verfügung zu stellen (Glossare des
Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, Datenträger, Originale, etc.).
(3)Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 3. Ausführung und Mängelbeseitigung
(1) Der Auftragnehmer (Copyshop) führt die Aufträge nach den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Berufsausübung durch. Die Aufträge werden, sofern keine
Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt
worden sind, in die allgemein üblich vertretbare bzw. allgemein verständliche Version durchgeführt.
(2) Mängel in dem Auftrag, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder
unvollständiger Textvorlage oder mitgebrachte Materialien wie Diskette, Cd-
und andere Datenträger, oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene
Terminologie, schlechte Vorlagen und Originale, falsche oder fehlerhafte Aussage des Kunden,zurückzuführen
sind, fallen nicht in dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers (Copyshop).
In solchen Fällen sind die Kunden (Auftraggeber) zur Zahlung bis zur Höhe der
durchgeführten Auftragsarbeiten verpflichtet.
(3) Die Kunden (Auftraggeber) sind verpflichtet, Ihre Aufträge, die Dienstleistungen,
Produkte und Ware, ob gekauft oder erstellt, Rechungen und sonstige
Leistungen des Auftragnehmers (Copyshop) gleich nach dem Erhalt zu überprüfen,
Eine spätere Reklamation , Schadenersatzansprüche, Änderung, Nachbesserung
und Neudurchführung des Auftrages ist durch Auftragnehmer
(Copyshop)ausgeschlossen.
(4) Rügt der Auftraggeber einen in Auftrag objektiv vorhandenen , nicht
unerheblichen Mängel, oder durch die Maschinen verursachte Mängel, hat der
Auftraggeber dies unverzüglich dem Auftagnehmer (Copyshop) zu melden und
hat Anspruch auf Beseitigung der in dem Auftrag enthaltenen Mängel durch den Auftragnehmer. Der Anspruch
auf Mängelbeseitigung muß vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels
dem Auftragnehmer (Copyshop) gegenüber schriftlich und unverzüglich geltend gemacht werden. Für die
Nacharbeit ist dem Auftragnehmer vom Auftraggeber eine angemessene Frist
einzuräumen.
Bei Verzicht auf Mängelbeseitigung kann der Auftraggeber nur bis Höhe der
Auftragsarbeit Schadenersatz gelten machen. Der Auftragnehmer (Copyshop)
übernimmt keine Haftung für Folgeschäden und andere Ansprüche durch den
Auftraggeber (Kunden).
(5) Der Anspruch auf Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Mängelanzeige nicht innerhalb von 24
Stunden nach Abgabe der Auftragsarbeiten eingegangen ist.
Absatz (5) gilt nicht für § 3 und für die Selbstbedienungsarbeiten durch die
Auftraggeber (Kunden) und Durchführung der Auftragsarbeiten auf die von
Auftraggeber mitgelieferten Materialien.
(6) Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung
leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere
Vereinbarung getroffen wurde.
(7) Lieferfristen und -
bindend. Der Auftragnehmer (Copyshop) kommt jedoch nicht in Verzug ,
solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den er nicht zu
vertreten hat. Beruht die Nichtenhaltung eines Liefertermins auf höhere Gewalt, so ist der Auftragnehmer
berechtigt , vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine
angemessene Nachfrist zu verlangen. Weitergehende Rechte, insbesondere
Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Änderung des Auftragsgegenstandes sind
Lieferfristen und Honorare neu zu verhandeln.
§ 4. Haftung
(1) Der Auftragnehmer (Copyshop) haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz in angemessener Höhe, Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
(2) Eine Haftung des Auftragnehmers für Beschädigung bzw. Verlust der vom Auftraggeber übergebenen Materialien ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Sicherung seiner Daten zu sorgen.
(3) Eine Haftung des Auftragnehmers für Beschädigung bzw. Verlust der vom Auftraggeber übergebenen Kopiervorlagen und deren Verpackung ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung für durch Geräte (Kopierer, Scanner, Geräte der Weiterverarbeitung) verursachte Schäden ist ausgeschlossen.
§ 5.Berufsgeheimnis
(1) Der Auftragnehmer und Auftraggeber verpflichten sich, vom Auftraggeber
oder vom Auftragnehmer im Zusammenhang mit dem Auftrag überlassene
Informationen, Unterlagen und vereinbarte Konditionen vertraulich zu behandeln.
§ 6. Vergütung und Grundlagen der Berechnung
(1) Der Umfang der Auftragsarbeiten wird anhand der aktuellen Preislisten unter
Beachtung der vereinbarten Konditionen berechnet..
(2) Die Zahlungen und Vergütungen sind unter Beachtung der vom
Auftragnehmer (Copyshop) gewährten Fristen zu leisten. Im übrigen ist die
Vergütung sofort nach Bestellungen, Lieferungen oder Abgabe der
Auftragsarbeiten fällig.
(3) Der Auftragnehmer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die
Erstattung der tatsächlichen angefallenen Aufwendungen. Korrekturarbeiten
werden nach Aufwand berechnet. Der Auftragnehmer kann bei umfangreichen
Aufträge einen Vorschuß verlangen, der für die Durchführung des Auftrages objektiv notwendig ist. Er kann die
Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars
abhängig machen.
(4) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und
Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet.
§7. Eigentumsvorbehalt
(1) Der Auftraggeber hat erst nach vollständiger Bezahlung das Recht zur
Nutzung des Auftrages.
(2) Der Auftragnehmer (Copyshop) hat das Urheberrecht an den
Auftragsarbeiten.
§ 8. Vertragskündigung
(1) Der Auftraggeber kann den erteilten Vertrag (Auftrag) bis zur Fertigstellung
der Auftragsarbeiten nur aus wichtigem Grund kündigen . Die Kündigung ist nur
dann wirksam, wenn sie dem Auftragnehmer gegenüber schriftlich erklärt wurde.
Dem Auftragnehmer steht in diesem Fall Schadensersatz für entgangenen Gewinn in Höhe des
Auftragwertes zu.
(1) Die Lieferzeit setzt sich aus Produktionszeit und reiner Lieferzeit zusammen. Die Produktionszeit beläuft sich auf 1-
§ 10. Anwendbares Recht
Recht, Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers (Copyshop).
(2) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.
(3) Gerichtsstand ist Bayreuth